Förderprogramm für mehr Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher in Berlin

Pressemitteilung vom 02.07.2019

Aus der Sitzung des Senats am 2. Juli 2019:

Speicherförderung Berlin

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung eine Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, über die Umsetzung der „Stromspeicher-Richtlinie Berlin“ beschlossen. Ein entsprechendes Förderprogramm wird nach der Sommerpause gestartet.

Senatorin Pop: „Wir sind mittendrin in der Klimakrise. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Klimaschutzmaßnahmen ist stark gestiegen. Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Damit sie in Berlin gelingt, müssen die Dächer Berlins stärker für Solaranlagen genutzt werden. Wir unterstützen die Berlinerinnen und Berliner hierbei. Demnächst können sie eine finanzielle Unterstützung für Stromspeicher beantragen, sofern sie eine neue Solaranlage errichten, und damit selbst einen Beitrag zur Energiewende leisten.“

Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Photovoltaik in Berlin zu unterstützen und den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auch in sonnen- und windarmen Zeiten zu erhöhen. Nutzt man eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Speicher, kann ein größerer Teil des erzeugten Stroms vor Ort genutzt werden.

Die Förderung wird 300 € je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichersystems betragen. Maximal werden 15.000 € pro Stromspeichersystem gewährt. Verfügt der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 € hinzu.

e3dc

E3-DC Hauskraftwerk, Hybridwechselrichter mit Speicher

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die ihren Wohnsitz bzw. eine Niederlassung in Berlin haben.

Die „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ startet nach der Sommerpause. Derzeit bereitet die Investitionsbank Berlin (IBB) mit ihrer Tochter IBB Business Team GmbH die Umsetzung des Förderprogramms vor.

Das Förderprogramm ist eine Maßnahme des Masterplans Solarcity, der zurzeit gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Energie- und Solarwirtschaft, der Wohnungswirtschaft, aus Verbänden, vom Verbraucherschutz und der Wissenschaft in einem Dialogprozess erarbeitet wird. Ziel ist es, Maßnahmen zu identifizieren, die – trotz äußerst widriger regulativer Rahmenbedingungen auf Bundesebene – ergriffen werden können, um den Solarausbau in der Stadt voranzubringen. Der Masterplan wird im Herbst 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Detaillierte Informationen zur Antragsstellung sowie zur Richtlinie „Stromspeicher Berlin“ finden Sie ab Herbst 2019 auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Bereich „Erneuerbare Energien“ unter https://www.berlin.de/sen/energie/energie/erneuerbare-energien/ sowie auf den Seiten der Investitionsbank Berlin und IBB Business Team GmbH.

Fordern Sie jetzt ihr Angebot an für das Förderprogramm für mehr Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher in Berlin

Um zu den ersten zu gehören, die die Förderung beantragen können, lassen Sie sich rechtzeitig von uns beraten. Wir planen ihre neue Photovoltaikanlage mit individuell konfiguriertem Speicher bei ihnen vor Ort und erstellen Ihnen ein förderfähiges Angebot.
Lt. Tagesspiegel stehen für dieses Jahr im Fördertopf 500.000 € zur Verfügung. Kommendes Jahr werden es 2,5 Mill € sein und 2021 nochmals 2 Mill. € die für die „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ ausgeschüttet werden.

MH

1000 Speicher für Brandenburg

Förderprogramm des Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg

1000 Speicher für Brandenburg ab Juli 2018

 

19.09.2018: Es werden keine Anträge mehr angenommen.

das Programm war seit dem 27.7.2018*** bei der ILB auf deren Homepage zu finden. Dort wurden alle wichtigen Informationen veröffentlicht.

Kurz zu dem Programm.
Vorab – alle Informationen sind der aktuelle Stand und sind rechtlich nicht bindend. Es gilt, was dann tatsächlich über die ILB bzw. im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Damit Sie förderberechtigt sind, dürfen sie vor Antragsstellung keinen Auftrag für den Speicher unterschreiben. Dies wäre förderschädlich. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg fördert 50 % der investitativen Summe der Speichers, maximal jedoch 7000 €.
Der Speicher muss mindestens 2 kWh speichern können und der Autarkiegrad sowie die Eigenverbrauchsquote müssen bei jeweils mindestens 50 % liegen durch den Speichereinsatz. Zur Netzentlastung ist zusätzlich die Einspeiseleistung auf 60% der installierten PV-Leistung zu regeln.
Gefördert werden auch Speichernachrüstungen für Bestandsanlagen, wenn die Kriterien erfüllt werden.
Antragsberechtigt sind private Personen, die Ihr Haus besitzen und als Wohnort nutzen. Gewerbe oder gewerbetreibende Personen werden nicht gefördert, da hierfür andere Programme existieren.

Soviel als kurze Zusammenfassung.

Sie erhalten von uns zur Beantragung das differenzierte Angebot für die PV-Anlage und/oder den gewünschten Speicher mit Projektplanung für Ertragsprognosen von Autarkiegrad und Eigenverbrauch um den Förderantrag  zügig und geschlossen einzureichen.

Denken Sie bitte rechtzeitig an eine Terminvereinbarung, telefonisch unter 030 23882282 (Monika Hübener)

 

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1000-Speicher-Programm

Für dieses Förderprogramm können Sie keine Anträge mehr stellen.

Mit dem Förderprogramm 1000-Speicher unterstützt die ILB, im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Privatpersonen dabei, ihren Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und dabei gleichzeitig das Stromnetz im Land Brandenburg zu entlasten.

Förderung von Stromspeichern im 1000-Speicher-Programm

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
    • die Eigentümer eines Wohnhauses mit Solaranlage in Brandenburg sind (im Grundbuch eingetragen)
    • oder zukünftig sein werden (notarieller Kaufvertrag liegt vor)
  • Hauptwohnsitz der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird (Ausnahme bspw. Arbeitszimmer o.ä.)

Was wird gefördert?

  • Stromspeicher ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh sowie deren Lieferung und Installation

Wie wird gefördert?

Wir unterstützen Sie bei Ihrem neuen Speicher mit einer nicht rückzahlbaren Förderung von bis zu 50 Prozent bei höchstens 7.000 Euro Zuschuss.

KFW-Speicherförderung für Photovoltaikanlagen

Beendet:

Wer Förderungen in Anspruch nehmen möchte, sollte sich genau über die Vor- und Nachteile beraten lassen.

PV-Speicherförderung ging seit 1. März 2016 weiter, und sie endete zum 31.12.2018

© iStockphoto

Strom kommt aus der Steckdose. Und wie kommt er da rein?

Die Bundesregierung hat die Regeln für die neue Förderung von Solarstromspeichern bekannt gegeben. Am Verfahren ändert sich nichts. Allerdings werden – wie nicht anders zu erwarten – die Anforderungen an die Speicher und die Solaranlagen höher.

Die Bundesregierung hat die neuen Regelungen für das neue Förderprogramm für Energiespeicher bekannt gegeben. Demnach startet die neue Förderung am 1. März dieses Jahres. Berlin fördert den Bau von Solarstromspeichern mit einem Gesamtbetrag von 30 Millionen Euro bis Ende 2018. Bis einschließlich 31. August 2018 unterstützt die Bundesregierung die Integration von Speichern mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 500 Euro pro Kilowatt installierter Leistung der Photovoltaikanlage in die der Speicher integriert ist. Die Leistung der Solarstromanlage darf dabei 30 Kilowatt nicht übersteigen. Damit wendet die Bundesregierung das gleiche Verfahren an, das bei der bisherigen Speicherförderung bestand. Continue reading

KfW-Förderung

Wer umweltfreundliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen vornimmt, erhält Hilfe vom Staat. Durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden  zinsverbilligte Darlehen für Einzelmaßnahmen und für Gesamtpakete vergeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vergibt Zuschüsse und Fördermaßnahmen für Wohnimmobilien. Entscheidend ist immer die Energieeinsparung, die erzielt wird.

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BAFA

»Vor-Ort-Beratung« des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Förderung der „Vor-Ort-Beratung“ zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann über sein Förderprogramm „Vor-Ort-Energieberatung“ für Wohngebäude, die vor dem 01.01.1984 in den alten Bundesländern und  in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 ihre Baugenehmigung bekommen haben, Continue reading